Rechtsprechung
OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung des Betreuers, Beschwerdebefugnis des Betreuers
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 19 § 20 § 69g § 69i
Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder Eignung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Betreuungsaufhebung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung eines Berufsbetreuers für die Aufgabenkreise Vermögenssorge und Vertretung bei Ämtern und Behörden und gegenüber Versicherungsträgern ; Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Betreuung; Entlassung eines Vereinsbetreuers wegen fehlender Eignung ; Vorliegen einer ...
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 05.03.2001 - XVII 246/01
- LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2005 - 13 T 12497/04
- OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 264
- FamRZ 2007, 168
- Rpfleger 2007, 73
- BtPrax 2006, 231
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
Wenn sich in einem Rechtsmittelverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Hauptsache erledigt, gebietet es die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes, in den Fällen, in denen der durch die gerichtliche Maßnahme bewirkte Eingriff in Grundrechte des Betroffenen besonders tiefgreifend ist, nach dieser Beendigung die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f.). - OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00
Begriff des Vereinsbetreuers
Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
Andererseits steht einem Betreuer eine Beschwerdebefugnis gegen seine Entlassung zu, bei einem Vereinsbetreuer hat dieses Recht der Betreuungsverein (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 651). - OLG Köln, 07.10.1996 - 16 Wx 202/96
Beschwerderecht eines Betreuers gegen Beschluss zur Aufhebung der Betreuung
Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708).
- OLG München, 15.03.2006 - 33 Wx 30/06
Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der gesamten Betreuung - …
Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
Ein Betreuer - und bei einem Vereinsbetreuer auch ein Betreuungsverein - haben grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis, wenn die Betreuung insgesamt aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluss OLG-Report 2006, 344; OLG Köln NJW-RR 1997, 708). - BayObLG, 05.11.1985 - BReg. 1 Z 48/85
Weitere Beschwerde der Kinder des Erblassers gegen die Ernennung eines …
Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
Das Landgericht kann zwar bei fehlender Anhörung eines Beteiligten unter bestimmten Voraussetzungen zurückverweisen, ist jedoch hierzu nicht verpflichtet, jedenfalls in Fällen, in denen es in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Amtsgerichts getreten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 98/99), was hier der Fall ist (§ 69g Abs. 5 FGG). - BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85
Beschwerde des Nachlasßgerichts
Auszug aus OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05
Ein Beschwerdeführer, dessen Beschwerde zurückgewiesen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerde zur Erhebung der weiteren Beschwerde berechtigt im Sinne von § 29 Abs. 4, § 20 FGG (BayObLGZ 1986, 118/120).
Rechtsprechung
OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht
Feststellungklage durch Angehörigen
- Judicialis
- rechtsportal.de
GG Art. 19 Abs. 4; FGG § 70m
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des Untergebrachten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nach Unterbringung Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit beantragen?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses; Erledigung der Hauptsache des Unterbringungsverfahrens mit Ablauf der Genehmigungsdauer; Anspruch auf Überprüfung der Schwere eines Grundrechtseingriffs bei ...
Verfahrensgang
- AG Fürth - XVII 240/06
- LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2006 - 13 T 5298/06
- OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 59 (Ls.)
- BtPrax 2006, 231
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Allerdings kann ein Beschwerdeführer nach einer Erledigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran haben, deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLGZ 2002, 304 = FG Prax 2002, 281).Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145).
- BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Allerdings kann ein Beschwerdeführer nach einer Erledigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran haben, deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLGZ 2002, 304 = FG Prax 2002, 281). - OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05
Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645 zur Erledigung des Unterbringungsverfahrens durch den Tod des Betroffenen), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt 2005, 0LG-Report 2005, 640 = FamRZ 2005, 1505 [Ls.]).
- OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03
Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Voraussetzung ist ein konkret hierauf gerichtetes Rechtsschutzbegehren des Betroffenen (BayObLGZ 2002, 304; a. A. OLG Karlsruhe FGPrax 2003, 145). - OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01
Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212). - OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212). - BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01
Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Hierbei handelt es sich um höchstpersönliche Individualrechte (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1645 zur Erledigung des Unterbringungsverfahrens durch den Tod des Betroffenen), die nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden können (OLG Frankfurt 2005, 0LG-Report 2005, 640 = FamRZ 2005, 1505 [Ls.]). - BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02
Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Hierbei legt er durch seinen Antrag fest, in welchem Umfang er die Rechtmäßigkeit nachgeprüft haben will (…BayObLG a.a.O. und Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02, zitiert nach JURIS). - KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00
Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der …
Auszug aus OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Wendet sich ein Betroffener mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung bzw. Genehmigung seiner Unterbringung nach § 1906 BGB, kann er, wenn sich die Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens erledigt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowohl der ursprünglichen Anordnung wie auch der Durchführung der Unterbringung bis zur Erledigung anstreben (vgl. BayObLGZ 2002, 304 ff; BayObLG BtPrax 2003, 184; Senat OLG-Report München 2005, 885 = FamRZ 2006, 64 [Ls.]; Kammergericht FamRZ 2002, 338; OLG Hamm BtPrax 2001, 212).
- LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13
Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit, …
Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155).